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Wir helfen lhnen, wo es nur geht

KFW Förderbank

Die KfW Förderbank fördert Bauen, Wohnen, Energie sparen, den gewerblichen Umweltschutz, Infrastruktur und Bildung.

Voraussetzungen für Erhalt des Steuerbonus
  • Handwerkerrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer
  • Arbeitskosten sind in separatem Betrag auf der Rechnung ausgewiesen. Hinweis: Auch die anteilige Mehrwertsteuer ist begünstigt und sollte deshalb einzeln ausgewiesen werden. Materialkosten oder sonstige gelieferte Waren sind nicht begünstigt.
  • Rechnungsbetrag wurde auf das Konto des Handwerksbetriebs überwiesen (Nachweis durch einen Beleg des Kreditinstituts, d.h. Überweisung oder Kontoauszug).
  • Leistungen und Zahlungen müssen nach dem 31.12.2005 erbracht worden sein.
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Kein Steuerbonus

bei Geltendmachung der Aufwendungen als

  • Betriebsausgaben (8 4 Abs. 2 EStG)
  • Werbungskosten ($ 19 EStG)
  • Sonderausgaben (z.B. $ 10 f EStG, Denkmalschutz) Außergewöhnliche Belastungen ($ 33 EStG)
  • Geringfügiges Beschäftigungsverhältnis im Sinne des $ 8 Viertes Buch SGB
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Wie hoch ist der Steuerbonus?
  • 20 Prozent von max. 3.000 Euro der Erhaltungs-/ Modemisierungs- oder Renovierungsleistungen, d.h. max. 600 Euro.
  • Es handelt sich um eine max. Jahresförderung pro Haushalt.
  • Der Steuerbonus wird nur für die Arbeitskosten gewährt.
  • Der Steuerbonus für Handwerksleistungen ist additiv zum Steuerbonus für allgemeine sonstige haushalts=nahe

Dienstleistungen gem. $ 35 a Abs. 2 S. 1 EStG (Beispiel: Reinigung der Wohnung, Pflege von Ange-hörigen).

Dieser Steuerbonus beträgt ebenfalls max. 600 Euro im Jahr.

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